Stellungnahme von PFF Tirol zur “Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie”

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Amt der Tiroler Landesregierung
Fachbereich Nachhaltigkeits- und Klimakoordination

Stellungnahme zur „Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie“
Die „Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie“ ist ein erster und sehr wichtiger Schritt für eine lebenswerte Zukunft. Den genannten Zielen stimmen wir zu und wünschen uns, dass dies alles erreicht wird.

Bei aller Anerkennung der geleisteten Arbeit, muss doch in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass der vorliegende Entwurf allenfalls ein erster Schritt sein kann, auf den dringend weitere folgen müssen.

Fridays For Future Innsbruck hat sich bereits im Juni 2019 mit einem  Dringlichkeitsantrag an die Tiroler Landesregierung gewandt. Dieser wurde zwar einstimmig angenommen, allerdings fehlen bis heute die entsprechenden Informationen zur Umsetzung. Gefordert wurde die Erarbeitung einer neuen Tiroler Klimastrategie, die dem Landtag bis spätestens Ende 2020 zum Beschluss vorgelegt werden sollte.
Leider kommt das Ziel, die Erreichung der Pariser Klimaziele schon 2030, das sich die Regierung mit Annahme des Dringlichkeitsantrags 2019 gesetzt hat in dieser Strategie nicht mehr vor.

Auch scheint sich die Ausarbeitung der Strategie verzögert zu haben„Ein detaillierter und verbindlicher Zeitplan bis zum Jahr 2030 mit konkreten Maßnahmen soll erstellt werden. Ein jährlicher Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplans ist zu veröffentlichen. … Mit der Ausarbeitung der Tiroler Klimastrategie soll umgehend begonnen werden, diese soll sobald wie möglich, spätestens aber mit Ende 2020 präsentiert und beschlossen werden.“

Zeitplan, konkrete Maßnahmen etc. fehlen aber in der vorliegenden Strategie völlig!
Auf Seite 5, Punkt 1.5 Strategie steht: Nach Beschluss der vorliegenden Strategie durch die Tiroler Landesregierung müssen die formulierten Ziele auf konkrete Umsetzungsmaßnahmen heruntergebrochen werden. Die notwendigen „Maßnahmenpakete“ werden gesondert in einem eigenen „Maßnahmen-Teil“ vorbereitet.
Wir bitten um eine schnelle Konkretisierung und Umsetzung der Strategie!

Als Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sichern wir allen Beteiligten unsere Rückendeckung für mutige Schritte zu, um unseren Kindern und Enkelkindern ein lebenswertes Tirol zu erhalten.

Detaillierte Stellungnahme

Die Strategie hat leider eine Reihe von Schwachstellen, die uns befürchten lassen, dass gute Ideen generiert werden, die aber am Ende nicht umgesetzt werden können. Folgendes ist uns in dem Dokument Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie aufgefallen:

1. Vision

Zu einer Strategie gehört immer zunächst eine Vision. Wo wollen wir 2050 stehen? Die Vision sollte ein positives Gesamtbild darstellen und motivieren – wo wollen wir 2050 in Tirol stehen, wie wollen wir leben und uns fortbewegen etc.? Eine attraktive Vision am Beginn der Strategie motiviert und aktiviert. Leider fehlt das in diesem Dokument. 

2. Ziele

Was ist das Hauptziel der ganzen Strategie? Geht es nur um „Energieunabhängigkeit bis 2050“, wie es in Kapitel 1.2 steht? Es geht doch um mehr – um eine lebenswerte Umwelt für unsere nachfolgenden Generationen! Um die Erreichung der Klimaneutralität 2030! Eine Art Mission Statement – kurz und knapp formuliert, und welche auch das Motto „Leben mit Zukunft“ erläutert – würde das Ziel greifbarer machen. 

Für die Hauptziele fehlen klare Zielgrößen/Indikatoren! Natürlich kann man für Einzelaspekte (wie z.B. Senkung Luftschafstoffe) bei der Umsetzung dann Indikatoren festlegen. Für die Hauptziele (in Tabelle 3) sollte bereits die Strategie klare Vorgaben machen, was bis 2030, 2040 bzw. 2050 zu erreichen ist, also klare Zielkorridore aufzeichnen, an denen sich alle Aktivitäten zu orientieren haben! Abbildung 2 scheint hier der einzige Indikator zu sein, der mit einem Zielkorridor versehen ist. Es sollten aber für alle Ziele solche Zielkorridore definiert werden. Ziele werden dadurch messbar und überprüfbar gemacht. Die aktuelle Formulierung der Ziele ermöglicht keine Überprüfbarkeit und Verbindlichkeit. Aktuell ist die Formulierung der Ziele daher butterweich und unverbindlich. 

3. Ressourcen 

Außergewöhnliche Ziele erfordern außergewöhnliche Anstrengungen!

Zu einer Strategie gehört neben der Formulierung der Ziele auch die Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Zu jedem Ziel sollte daher eine Aufwandsabschätzung erfolgen, da nur dann auch glaubwürdig ist, dass diese Ziele nicht nur Luftschlösser sind, sondern auch umsetzbar. Beispiel: Wenn die energetische Sanierungsrate von Gebäuden von ca. 1% auf 3% erhöht wird, müssen die entsprechenden Fachfirmen und ausgebildeten Handwerker vor Ort verfügbar sein, die die zusätzlichen Arbeiten leisten können. Und wer montiert die unzähligen Fotovoltaik-Anlagen auf die Dächer?

Wo ist die Ressourcenplanung (als Budget-Korridor für die nächsten Jahre)?  Auch die Zuständigkeiten müssen klar definiert und möglichst von politischen Veränderungen unabhängig gemacht werden!

4. Entwicklung des Endenergieeinsatzes in Tirol von Anfang des 20. Jahrhunderts bis 2018 sowie Zielpfade bis 2050 (Abb 2 Seite 18).

Bei dem Ausbau der regenerativen Energie darf der Rebound-Effekt nicht unterschätzt werden. Da die regenerativen Energien immer billiger werden und gleichzeitig weniger fossile Energieträger benötigt werden (in Folge werden die fossilen Energieträger billiger), könnte die Energie für den Kunden billiger werden. Es gibt zu viel Energie auf dem Markt. Billige Energie bedeutet Mehrverbrauch. Das Potential der CO2 Reduktion durch die Regenerativen wird durch den Mehrverbrauch von Energie teilweise zunichte gemacht. Das kann nur durch einen CO2 Preis verhindert werden. 

Auf Seite 16 unten steht “12 % aller Emissionen Tirols werden durch Betriebe verursacht, die dem Emissionshandel unterliegen und folglich durch das europäische Emissionshandelssystem gesteuert werden (Umweltbundesamt 2020)“.

Die restlichen 88% Emissionen (wahrscheinlich sind CO2– Emissionen gemeint, da für Methan bis jetzt kein Preis vorgesehen ist) unterliegen nicht dem Emissionshandel bzw. haben keinen Preis. Dieser wäre aber unerlässlich, um die fossilen Energien aus dem Markt zu drängen. In dem Dokument findet sich kein Hinweis, dass auf Bundesebene ein CO2 Preis geplant ist. 

5. Reduzierung der Nicht- CO2 Treibhausgasemissionen

 Was uns fehlt ist ein Diagramm, das den Rückgang der Nicht-CO2Treibhausgasemissionen von 2020 bis 2050 zeigt.

Und auch hier: Es müssen klare Reduktionsziele festgelegt werden!

Methan und Lachgas: Im Kapitel Landwirtschaft ist nichts über eine Methanreduktion zu finden, vgl. Landwirtschaft S 56. Das Wort „Methan“ bzw. „Lachgas“  findet sich nur 1-mal auf Seite 22. Es gibt keine Methanreduktionsziele. 

Es wäre denkbar Methan und Lachgas zu bepreisen. Methan hat 24 CO2-Äquivalente, Lachgas 265. Der Preis der Gase wäre also relativ hoch. Das würde Fleisch- und Milchprodukte verteuern.

F- Gase:  Das Wort „fluorierte Gase“ bzw. „F-Gase“ findet sich nur auf Seite 16 unten und im Diagramm Seite 17. Keine Zeile dazu, wie diese Gase reduziert werden sollen. Die Reduktion der F-Gase ist im Beschluss von Kigali weltweit geregelt. Tirol muss sich an die Vereinbarung halten. 

Da die Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen weltweit ca. 20-25% der Treibhausgase ausmachen, ist es wesentlich, dass diese bis 2050 (2040?) um bis zu 90% reduziert werden. Sonst erreichen wir die Klimaziele nicht.

6. Punkt 2.7 Gesundheit

Massentierhaltung trägt zu Ausbreitung antibiotikaresistenter Keime bei. Ernstliche Krankheiten werden dadurch immer schwieriger zu behandeln. Ein grundsätzliches Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung wäre ein Anfang. Das würde die Massentierhaltung erschweren und die Methanemissionen reduzieren. Als Folge würden auch die Fleischprodukte teurerer. Vielleicht könnte dieser Punkt noch in das Dokument integriert werden.

7. Abgleich mit den übergeordneten Zielen des Bundes

Seite 5: „Aufbau der Strategie“:

Nach Beschluss der vorliegenden Strategie durch die Tiroler Landesregierung müssen die formulierten Ziele auf konkrete Umsetzungsmaßnahmen heruntergebrochen werden.“

Zu ergänzen wäre: und mit den übergeordneten Zielen und Maßnahmen des Bundes abgeglichen werden.

Der Bund muss die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, wie z.B. CO2-Preis, Subventionsabbau der fossilen Energieträger, etc. Ohne diese Rahmenbedingungen kann Tirol die Ziele nicht erreichen.

 8. Punkt 1.4 „Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung“

Auf Seite 4 steht: „Nachhaltige Entwicklung …[kann] nur in Zusammenarbeit mit allen TirolerInnen gelingen…“

Nach unserer Meinung sollte die Bevölkerung aktiv angeworben und aktiv informiert werden. Die Informationen zum Konsultationsverfahren des Dokumentes „Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie“ und den entsprechenden Link zum PDF-File unter „Aktuelles“ auf tirol.gv.at zu platzieren und dort auf die Möglichkeit von Stellungnahmen hinzuweisen ist nicht genug! Aktive demokratische Mitarbeit verlangt auch Führung, d.h. aktive, ständige, öffentlichkeitswirksame Werbung in allen Medien. Dies muss auch ein Teil der Klimastrategie sein – Menschen aktiv immer und überall einbinden bzw. informieren.

Ein weiterer Aspekt der Bürgerbeteiligung wäre die Einführung des BürgerInnen-Rates auf Landes- und kommunaler Ebene. Der BürgerInnen-Rat bietet eine einfache, kostengünstige und rasche Möglichkeit, Selbstorganisation und Eigenverantwortung von BürgerInnen zu stärken. 

Klimaschutz bedeutet auch, dass Entscheidungen getroffen und Maßnahmen gesetzt werden müssen, die unpopulär sind. Die Entscheidungsträger riskieren, dass sie daher nicht wiedergewählt werden und scheuen davor zurück.

Wie können wir also zu unpopulären Entscheidungen kommen (z.B. höhere Preise für klimaschädliche Aktivitäten)? Die Entscheidungsträger sollten frei sein vom Druck wiedergewählt werden zu wollen/müssen. Also, ein Teil der Entscheidungsträger sollte aus ausgelosten und verantwortungsvollen BürgervertreterInnen bestehen, die in Sachfragen für eine bestimmte Dauer nach bestem Wissen und Gewissen und mit Hausverstand, sich solchen Problemen widmen. Das wäre eine sinnvolle Erweiterung der Befugnisse des  BürgerInnen-Rates. Diese Bürgerjurys hätten also Entscheidungsbefugnis in klar definierten Bereichen. Zudem könnte sich ihre Arbeit über einen Zeitraum von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren erstrecken. So wäre auch eine kontinuierliche Arbeit über längere Zeit möglich. Das würde die Qualität der Entscheidungen verbessern.

Beispiel aus Vorarlberg: In Wolfurt in Vorarlberg wurde 2006 der erste BürgerInnen-Rat umgesetzt. Seither sind viele weitere gefolgt, über 35 allein in Vorarlberg (2015). Seit März 2011 werden in Vorarlberg auf Landesebene halbjährlich Bürgerräte durchgeführt. Mit der Verankerung der partizipativen Demokratie in der Vorarlberger Landesverfassung im Jänner 2013 wurde dem Bürgerrat noch zusätzlich Gewicht verliehen.

9. Abschnitt „Integrierte Raum- und Verkehrsplanung“ (Seite 32)

Auf Seite 32 steht: „Auch hat die Erreichbarkeit von Orten mit verschiedenen Verkehrsmitteln (Fuß, Rad, ÖV, MIV, Güterverkehr) unmittelbar Einfluss auf die Raumentwicklung und kann einerseits zu einer räumlichen Konzentration von Wohn- und Geschäftstätigkeiten, andererseits auch zu einer Zersiedelung führen. In diesem Kontext muss der Fokus auf eine ganzheitliche, gemeindeübergreifende Verkehrs- und Raumplanung gelegt werden.“

Konkrete Ideen bzw. Pläne, wie man die Stadt bzw. das Dorf der kurzen Wege gestalten könnte, wurden in dem Dokument nicht beschrieben. 

Aus unserer Sicht ist folgendes wichtig:

Keine neuen Einkaufszentren am Stadtrand! Es sollten mehr Geschäfte in den Dörfern und Wohngebieten gefördert werden (und nicht nur Minimärkte, sondern alles, was man für den täglichen Gebrauch benötigt, muss lokal zu kaufen sein).

Existierende Einkaufszentren am Stadtrand sollten langfristig geschlossen werden bzw. die Betriebserlaubnis sollte ab einem definierten, aber großzügig bemessenen Zeitraum ablaufen. Diese Ideen mögen radikal erscheinen, sind aber sinnvoll, denn solange die kleinen, lokalen Märkte mit großen, am Stadtrand liegenden Supermärkten konkurrieren müssen, kann eine ganzheitliche, gemeindeübergreifende Verkehrs- und Raumplanung nur schwer realisiert werden. 

Weiterhin führen hohe Mietpreise in den Städten dazu, dass die Menschen immer weiter von den Städten wegziehen, um bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Folgen sind Zersiedelung, Bodenverbrauch und mehr Verkehr. 

Die genannten Punkte sind bei der Erstellung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen unbedingt zu berücksichtigen. Das von der österreichischen Bundesregierung verkündete Ziel der „Klimaneutralität 2040“ ist sehr ehrgeizig. Daher sollten auch unkonventionelle Ideen, wie z.B. die Schließung der Supermärkte am Stadtrand oder Mietpreisdeckel ernsthaft diskutiert werden.

10.  Zement – ein problematischer Baustoff 

Acht Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen gehen auf die Zementproduktion zurück – mehr als beim globalen Flugverkehr. Das ist so viel CO2 wie Indien emittiert. Langfristig könnte die Zementverarbeitung sogar kohlenstoffnegativ werden, also mehr CO2 aufnehmen, als sie produziert. Dazu müsste Kalk durch Magnesiumsilikat ersetzt werden, das bei der Herstellung CO2 aus der Luft aufnimmt.

Daher sollten auch CO2-Reduktionsziele für die Zementverarbeitung festgelegt werden.

11.  Punkt 3.1.4 Ausbau erneuerbarer Energieträger (S 20)

Kommentar zu Wasserkraft: 

Inhaltlich finden wir die Absicht, die Wasserkraft weiter auszubauen, höchst problematisch. Wasserkraft ist generell höchst schädlich für die Biodiversität (Zielkonflikt!!!), da intakte Naturräume (oft in Naturschutzgebieten!!!) irreversibel geschädigt werden und hier falsche Prioritäten gesetzt werden. Energieneutralität kann niemals auf Kosten von Biodiversität gehen! Aktuelle Statements von WissenschaftlerInnen zeigen klar, dass hier keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung zu finden ist (z.B. https://www.tirolerfischereiverband.at/news/wasserkraft-contra-biodiversitaet.html). Dafür erscheint Solarenergie unproblematisch und fast noch beliebig weiter ausbaubar. Hier wären Schwerpunkte zu setzen!

12.  Punkt 2.6 Bildung für nachhaltige Entwicklung  

In diesem Kapitel ist Bildung genannt, leider scheint es kein Ziel zu geben, was diese Überlegungen aufgreift. Nachhaltigkeit sollte in den schulischen Grundkanon aufgenommen werden, das Land könnte Klimawochen (statt Skiwochen?) unterstützen und entsprechend Schulangebote noch stärker fördern. Auch sollte in die Fortbildung der LehrerInnen investiert werden! Überhaupt kommt „Schule“ im ganzen Dokument nur 1x vor -> dabei sind Schulen zentral wichtig für Bildung und auch für Mobilitätskonzepte. Hier sollte also ein Ziel ansetzen!

Das Land könnte auch an der eigenen Landesuniversität neue Studiengänge wie moderne Energietechnologie, moderner Tourismus und Gesundheit oder auch moderne Städteplanung implementieren, um so europäisches Zentrum für innovative Lehre und Forschung in diesen Bereichen zu werden und ExpertInnen für die Zukunft auszubilden. 

Weiterhin sollte die Erwachsenenbildung im Bereich Klimaschutz ausgebaut werden, um die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen zu fördern und entsprechende Verhaltensänderungen zu initiieren.

13. Punkt 3.4 Wirtschaft und Regionalentwicklung

Wir finden es erforderlich, dass die Idee der Gemeinwohl-Ökonomie aktiv von der Landesregierung beworben wird. „Gemeinwohl-Ökonomie“ bezeichnet ein Wirtschaftssystem, das auf gemeinwohl-fördernden Werten aufgebaut ist. Sie ist ein Veränderungshebel auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene (https://web.ecogood.org/de/austria/).  In Tirol gibt es schon einige „Gemeinwohl-Pioniere“, siehe https://web.ecogood.org/de/tirol/gemeinwohlpioniere/.

14. Punkt Landwirtschaft  (Seite 56)

Das wichtige Thema Landwirtschaft wird sehr stiefmütterlich abgehandelt. Es gibt keinen Verweis auf die Förderung der biologischen Landwirtschaft und keine Thematisierung der Vieh- und Milchwirtschaft als Faktor der Klimaerwärmung (vgl. auch Punkt 5 Reduzierung der Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen). Das damit im Zusammenhang stehende Thema der nachhaltigen Ernährung fehlt ganz (notwendige Reduzierung des Fleischkonsums, der Verzicht auf Futtermittelimporte etc.).

15. Punkt 3.5.2 Mobilität und Verkehrspolitik  (Seite 32)

Während des Lockdowns wurde sehr deutlich, wie wenig wir den Flugverkehr vermissen.

Für die Bequemlichkeit einiger weniger leidet das Klima und die Lebensqualität von vielen. Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis zu einer relevanten Reduzierung des Flugverkehrs vom Flughafen Innsbruck.

16. Punkt 4 Leuchtturmprojekte  (Seite 61)

Alle aufgelisteten Leuchtturmprojekte sind offizielle Projekte der Tiroler Landesregierung.  Vielleicht könnten in Zukunft auch herausragende kleinere und größerer Projekte der Zivilgesellschaft aufgelistet werden. Dadurch würde die Initiative der Bürger auch von offizieller Seite gewürdigt.

 17. Fehlender Punkt: Klimagerechtigkeit

Wir (Parents For Future, in Anlehnung an FFF) setzen uns neben dem 1.5 Grad-Ziel für globale Klimagerechtigkeit ein. Welchen Beitrag wird das Land Tirol zur globalen Klimafinanzierung leisten und Menschen in Ländern des Globalen Südens bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen? Ist z.B. eine Klimafinanzierung ähnlich wie die Finanzierung von Entwicklungsprojekten angedacht?

Fazit: Die Strategie benennt sehr wichtige Ziele und geht in die richtige Richtung. Sie ist aber viel zu vage, ohne Vision und Mission Statement, viele gute Ideen ohne klare Priorisierung der Ziele (kurz- und mittel- und langfristig) und messbare Indikatoren, einige ungelöste Zielkonflikte, unklare Ressourcenplanung (ist das alles umsetzbar?) und wichtige Bereiche wie z.B. Bildung oder Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen sind nicht abgedeckt. 

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